2023: Überprüfungspflicht für Gasheizungen

1. Februar 2023

Eine Verordnung der Bundesregierung vom Oktober 2022 sieht eine Pflicht für Gebäudeeigentümer zur Überprüfung von Gasheizungen vor. Dies betrifft alle Gasheizungen bei Häusern ab zehn Wohneinheiten; die Überprüfung muss bis zum 30. September 2023 erfolgen. Ziel ist es, dass bestehende Heizung möglichst verbrauchsarm laufen. Angesichts langfristig hoher Gaspreise und weiterhin bestehender Unsicherheit in einer stabilen Versorgung ist eine Überprüfung – auch über die Pflicht hinaus – ohnehin sinnvoll.

Bei einem Überprüfungstermin können diverse Maßnahmen zur Heizungsoptimierung geklärt werden: zum Beispiel die Optimierung der Heizungseinstellungen und der hydraulische Abgleich. Außerdem wird geprüft, inwieweit der Einsatz einer neuen Hocheffizienzpumpe und Dämmmaßnahmen an Armaturen sowie Rohren durchgeführt werden können. Unterm Strich können durch die verschiedenen Maßnahmen bis zu 15 Prozent Heizkosten eingespart werden.

KOMAREK informiert Sie gerne ausführlich über die Überprüfungspflicht, den Ablauf eines Heizungschecks und weitere Optimierungsmaßnahmen für Gasheizungen. 


 

Geänderte Förderkriterien ab 2023

30. Januar 2023

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Änderung der Förderrichtlinien bzw. die Höhe der Förderungen

9. August 2022

die Förderrichtlinien bzw. die Höhe der Förderungen werden ab dem 15.08.22 kurzfristig geändert.


 

Wir sind umgezogen

13. Juli 2022

Seit nunmehr 30 Jahren sind wir für unsere Kunden in Hannover, Langenhagen und Umgebung im Einsatz. Nun sind wir noch näher zusammen gerückt und haben unseren Firmensitz nach Hannover-Vinnhorst in eine eigene Immobilie verlegt.

Die neuen Räumlichkeiten entsprechen noch besser unseren Anforderungen und Bedürfnissen, sodass wir uns motivierter denn je unseren Kunden und unserem Kerngeschäft widmen können. Wir sind stolz auf unseren neuen Standort und freuen uns auf die nächsten 30 Jahre!

Unsere neue Adresse ab dem 30. August 2022:

Komarek Heizung & Sanitär GmbH
Beneckeallee 30
30419 Hannover

Freundliche Grüße aus Langenhagen
Florian Roth
Geschäftsführer


 

Heizen mit Erneuerbaren Energien:
Jetzt von Förderprogramm profitieren

2. November 2020

Private Hauseigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften, Gewerbetreibende oder Freiberufler: Profitieren Sie jetzt von verbesserten Förderbedingungen für das Heizen mit Erneuerbaren Energien.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert zum Beispiel den Einbau von Biomasseanlagen und Wärmepumpenanlagen mit bis zu 45% in bestehenden Gebäuden. Ebenfalls bis zu 45% beträgt der Fördersatz bei Erneuerbaren Energien-Hybridheizungen. Und Gas-Hybridheizungen können mit bis zu 40% gefördert werden. Auch für Neubauten gibt es eine finanzielle Unterstützung bis zu 35% bei Biomasse- und Wärmepumpenanlagen.

Sonnenkollektoranlagen werden mit 30% der förderfähigen Kosten unterstützt – sowohl im Gebäudebestand als auch im Neubau.

Es lohnt sich also in doppelter Hinsicht, das Förderprogramm in Anspruch zu nehmen: für den Geldbeutel und für das Klima.

Wichtig ist, dass der Förderungsantrag vor Beginn der Maßnahmen gestellt werden muss. Maßgeblich ist das Eingangsdatum des Antrages beim BAFA.

Mehr Informationen bekommen Sie hier: https://www.bafa.de/DE/ Energie/Heizen_mit_Erneuerbaren_Energien/ Foerderprogramm_im_Ueberblick/ foerderprogramm_im_ueberblick_node.html

Gerne beraten wir Sie zu den Fördermöglichkeiten und unterstützen Sie bei der Planung und Antragstellung.

Erneuerbare Energien Förderübersicht 2020